Angebot und Bestellung
Bei der Erstellung von Angeboten für Waren und Dienstleistungen, insbesondere bei Einrichtungsgegenständen und Geräten, die geliefert werden, ist die Leistung immer mit Lieferung „frei Aufstellungsort bis zu betriebsfertigen Übergabe“ anzubieten. Innerhalb der Universität gibt es kein Personal, das Ihnen beim Vertragen oder Montieren behilflich sein kann.
Alle Aufträge werden ausschließlich in Form einer schriftlichen Bestellung vergeben. Der organisatorische Teil der Bestellung beinhaltet die SAP-Bestellnummer, die Anlieferadresse und die Rechnungsadresse. Diese Informationen sind für die Rechnungslegung und Zahlung anzuführen. Ein Fehlen dieser Daten hat zur Folge, dass die Rechnungen zurückgesendet werden und somit nicht fristgerecht bezahlt werden.
Nähere Informationen zur Angebotslegung und Bestellung finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Universität Graz.
Lieferung
Lieferungen haben grundsätzlich innerhalb der Geschäftszeiten der Universität (Montag bis Freitag jeweils 08:00–16:00 Uhr) zu erfolgen. Die Leistungen sind frei Aufstellungsort inkl. Installation bis zur betriebsfertigen Übergabe zu erbringen. Der Leistungsumfang umfasst das Abladen, Auspacken und den Transport an den vorgesehenen Ort, die Aufstellung und die Versetzung in den betriebsbereiten Zustand.
Alle nicht benötigten Materialien, Geräte, Abfälle usw. sind auf Kosten der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers unter Beachtung des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990, und der hierzu ergangenen Verordnungen in der derzeit geltenden Form vom Aufstellungsort zu entfernen.
Nähere Informationen zur Lieferung finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Universität Graz.
Rechnungslegung
Rechnungen sind entsprechend der Vereinbarung über die elektronische Übermittlung von Rechnungen nach vollständiger Vertragserfüllung in elektronischer Form zu übermitteln bzw. als strukturierte elektronische Rechnungen lt. EU-Richtlinie 2014/55/EU über das Portal
E-RECHNUNG.GV.AT (gilt ausschließliche für Lieferant:innen aus Österreich) einzubringen.
Lieferscheine und Rechnungen sind mit der Bestellnummer: 4500xxxxxx bzw. im Falle einer über E-RECHNUNG.GV.AT eingebrachten strukturierten elektronischen Rechnung mit der Auftragsreferenz BUNI-B/4500xxxxxx zu versehen.
Für Anzahlungsrechnungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Anlagen ist verpflichtend eine Bankgarantie zu übermitteln, die folgende Bestimmung enthalten muss: „Die Zustellung der Geltendmachung des Anspruches erfolgt schriftlich über den Postweg oder durch einen Bevollmächtigten der Karl-Franzens-Universität Graz. Die Zahlung ist auf das bei der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG geführte Universitätskonto der Karl-Franzens-Universität Graz, IBAN: AT36 3800 0000 0004 9460, BIC: RZSTAT2G, zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen“
Auskunftspersonen zur Rechnungslegung sowie e-Rechnungen:
Sandra Kulhanek
Tel.: 0316 380- 2157
E-Mail: sandra.kulhanek(at)uni-graz.at
Johann Hammer
Tel.: 0316 380- 1893
E-Mail: johann.hammer(at)uni-graz.at
Nähere Informationen zur Rechnungslegung finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Universität Graz.
Information zur Datenverarbeitung gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Die Universität Graz legt sehr großen Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Lieferant:innen und Kund:innen. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und verarbeiten diese entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Daher informieren wir Sie nachfolgend über Zweck und Umfang der von uns durchgeführten Datenverarbeitungen.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Karl-Franzens-Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz
Austria
Telefon: +43 (0) 316 380-0
Fax: +43 (0) 316 380-9030
E-Mail: rektorsbuero(at)uni-graz.at
UID-Nr.: ATU 57511277
Die Datenschutzbeauftragte der Universität, erreichen Sie unter: datenschutz(at)uni-graz.at
Sämtliche Infrormationen (zB. Welche Daten werden verarbeitet?; Aus welchen Quellen stammen diese Daten?; Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?, etc.) finden Sie in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz
Geltungsbereich:
Die Anforderungen gem. LSD-BG gelten ausschließlich für die Errichtung, Instandsetzung, Instandhaltung, Umbau oder Abriss von Bauwerken, Aushub und Erdarbeiten, Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungs-, Maler- und Reinigungsarbeiten sowie GWS und E-Installationen.
Die Bieter:innen haben bei der Angebotslegung schriftlich folgende Klausel anzuführen und zu bestätigen:
„Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer garantiert die nachweisliche Einhaltung der in der Checkliste aufscheinenden Rechte und Pflichten gem. den Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSD-BG).“
=> Ein Fehlen dieser Klausel führt zum Ausscheiden des Angebotes.