In Österreich gilt das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G), mit dem eine behördliche Lohnkontrolle eingeführt wurde. Das Gesetz soll ArbeitnehmerInnen das zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung sichern und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen ermöglichen.
Die Anforderungen gem. LSDB-G gelten ua. für die Errichtung, Instandsetzung, Instandhaltung, Umbau oder Abriss von Bauwerken, Aushub und Erdarbeiten, Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungs-, Maler- und Reinigungsarbeiten.
Für die Universität Graz werden die erforderlichen LSDB-G Auskunftsansuchen für Firmen, mit denen die Universität im Bereich der oben angeführten Geschäftsfälle laufend zusammenarbeitet, von der Abteilung Gebäude und Technik eingeholt. >> Mehr erfahren
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