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SAP Newsletter Feber 2020

Sehr geehrte SAP Userin, sehr geehrter SAP User!

Mit dem SAP Newsletter für Februar 2020 möchten wir Sie über nachfolgende Themengebiete informieren:

  1. Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSDB-G)
  2. Ausgangsrechnungen an die Stadt Graz
  3. SAP: Optimierung im Benutzermenü
  4. Data Trains: Kennwortrichtlinie - Kennwortwechsel nach max. 120 Tagen
  5. Ergänzung des Leitfadens zum Budgetvollzug von Berufungszusagen

Ihr Competence Center SAP Team

Ausgangsrechnungen an die Stadt Graz

Die Stadt Graz hat seit 01.01.2020 verpflichtend auf strukturierte e-Rechnungen umgestellt. Dh. es werden von ihr keine Ausgangsrechnungen in Papierform oder als PDF-Dokument mehr entgegengenommen.>> Mehr erfahren

SAP: Optimierung im Benutzermenü

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass zur Verbesserung der Übersichtlichkeit des SAP-Benutzermenüs die Ordner: „CO-Stammdaten“ und „Data Trains“ ab sofort auf erster Ebene angezeigt werden.      

Data Trains: Kennwortrichtlinie

Um die Anmeldesicherheit von Data Trains zu erhöhen, werden mit März 2020 Anpassungen der Kennwortrichtlinie vorgenommen. Diese Anpassungen umfassen ua. einen erzwungenen Kennwortwechsel nach max. 120 Tagen. Beim Kennwortwechsel muss dann auch das aktuelle Kennwort eingegeben werden.>> Mehr erfahren

Leitfaden zum Budgetvollzug von Berufungszusagen

Wir möchten Sie informieren, dass das Kapitel „Budgetvollzug“ des Leitfadens zum Budgetvollzug von Berufungszusagen (RWCO_L_29) (siehe LINK) um folgenden Textpassus ergänzt wird:

Ab dem 2. Quartal 2020 tritt folgende Regelung in Kraft:

Auf ABZ-Innenaufträgen dürfen keine Erlöse gebucht werden (d.h. keine Fakturen erfasst werden, keine Projekterlöse bzw. Spenden gebucht werden).

Für Fragen steht Ihnen die Auskunftsperson für Ihre Organisationseinheit abrufbar unter jederzeit gerne zur Verfügung.

Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSDB-G)

In Österreich gilt das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G), mit dem eine behördliche Lohnkontrolle eingeführt wurde. Das Gesetz soll ArbeitnehmerInnen das zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung sichern und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen ermöglichen.

Die Anforderungen gem. LSDB-G gelten ua. für die Errichtung, Instandsetzung, Instandhaltung, Umbau oder Abriss von Bauwerken, Aushub und Erdarbeiten, Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungs-, Maler- und Reinigungsarbeiten.

Für die Universität Graz werden die erforderlichen LSDB-G Auskunftsansuchen für Firmen, mit denen die Universität im Bereich der oben angeführten Geschäftsfälle laufend zusammenarbeitet, von der Abteilung Gebäude und Technik eingeholt. >> Mehr erfahren

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